Gesetzliche Krankenkasse zahlt Heilpraktiker

Die IKK Südwest übernimmt die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker seit dem 01.10.2013.

Die gesetzliche Krankenkasse IKK Südwest übernimmt die Kosten für Naturheilverfahren wie z.B. anthroposophische Medizin, Biochemie nach Schüssler, Chiropraktik, Elektrotherapie und andere „sowie für Leistungen, die notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.“ (Zitat IKK Südwest; Stand 04.11.2013)

Die Kostenbeteiligung bezieht sich auf Leistungen die dem Hufelandverzeichnis zu entnehmen sind.

Der Erstattungsbetrag – Die Kostenübernahme durch die IKK Südwest

„Der Erstattungsbetrag für die genannten alternativen Heilmethoden erfolgt im Rahmen des IKK Gesundheitskontos  und wird mit jeweils 80 Prozent des Rechnungsbetrages und maximal bis 150,- Euro pro Mitglied und Kalenderjahr erstattet. Bei Mitgliedern mit mitversicherten Familienangehörigen sogar bis maximal 300,- Euro im Kalenderjahr.“ (Zitat IKK Südwest; Stand 04.11.2013)

Der behandelnde Heilpraktiker muss die Berufserlaubnis vorweisen können sowie die „Zugehörigkeit zu einem Verband, der für ordentliche Mitglieder die Anerkennung der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) anerkennt.“ (Zitat IKK Südwest; Stand 04.11.2013)

Mitglied werden in der IKK Südwest

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der IKK Südwest ist, dass sich der Wohnsitz oder die Arbeitsstelle in Hessen, in Rheinland-Pfalz oder im Saarland befindet.
Arbeitnehmer, Auszubildende und Studenten können IKK-Mitglied werden.

Stellungnahme

Die Kostenübernahme der IKK Südwest für Heilpraktiker-Behandlungen sehe ich als sehr positive Entwicklung für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.
Sprechen Sie noch heute Ihre Krankenkasse an, damit sich der Druck von Seiten der Mitglieder erhöht und auch Sie bald von dem neuen Gesundheits-Service Ihrer Krankenkasse profitieren können.